Mannchaftstraining & Spiele unter Auflagen wieder möglich. Gebote ersetzen Verbote. Verschiedene Bestimmungen / Vorgaben vom 5.5.20 müssen bestehen bleiben (z.B. Hände waschen, Wechselzeiten Training, Umkleiden zu, kein Duschen, 15 / 30 Personen je KF / GF).
Liebe Vereinsmitglieder, Freunde, Sponsoren & Unterstützer und Familien,
es ist soweit, die Einschränkungen, Auflagen, besonderen Hygieneregeln und Verhaltensregeln wurden leicht gelockert. Vorsicht ist weiterhin geboten – es ist noch nicht vorbei.
Bis auf weiteres gelten für den Trainingsbetrieb folgende Festlegungen:
1. Personen mit erhöhter Temperatur und / oder Erkältungssymptomen und / oder positivem Testergebnis Corona auch ohne Symptome ist der Zutritt zum Vereinsgelände strikt untersagt.
Nach einem positiven Corona-Virus-Nachweis sind vor Betreten des Geländes ohne Aufforderung eine mindestens 14tägige Quarantäne und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden nachzuweisen.
Wenn durch den Trainer oder Betreuer festgestellt wird, dass ein Spieler mit erhöhter Temperatur oder Erkältungssymptomen am Training teilnimmt, ist er sofort nach Hause zu schicken. Bei Spielern unter 18 Jahren sind die Eltern sofort zu informieren, dass der Spieler abgeholt werden muss.
Es besteht in den Sportstätten bzw. Einrichtungen keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-NasenBedeckungen zu unterlassen, da dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht.
Wir empfehlen auf dem Vereinsgelände außerhalb der Trainingsplätze das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (wie in Geschäften, ÖPNV oder in der Schule üblich). Das gilt für die Zeit vor und nach dem Training sowie für das Betreten des Vereinsgebäudes zum Hände waschen und zum Toilettengang.
2. Sportstätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr (Zuschauer, Begleitpersonen usw.) geöffnet werden. Sportveranstaltungen mit Publikum sind untersagt. Das Vereinsgelände ist für den Publikumsverkehr gesperrt. Sportveranstaltungen OHNE Publikum sind demnach möglich. Das betrifft bei uns z.B. Testspiele. Die sind wie bisher vorher beim Vorstand anzumelden.
3. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
Dafür steht Desinfektionsmittel für Oberflächen zur Verfügung.
4. Vor und nach dem Training sind die Hände zu waschen (mit entsprechendem Abstand 1,5 m zueinander). Flüssigseife steht an den Waschbecken zur Verfügung, zum Abtrocknen sind Einmalhandtücher zu nutzen. Die Nutzung der elektrischen Handtrockner ist untersagt.
5. Das Duschen nach dem Training ist bis auf weiteres ausgesetzt.
6. Bei der Nutzung der sanitären Einrichtungen sind die momentan geltenden Abstandsregeln (1,5m) einzuhalten. Dass momentan nicht die komplette Trainingsgruppe gleichzeitig auf Toilette gehen kann, versteht sich von selbst.
7. Die Umkleidekabinen bleiben verschlossen. Kommt bitte in den Trainingssachen zum Training. Schuhe können vor und nach dem Training im Freien gewechselt werden.
8. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen. In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training verzichtet werden.
9. Mannschaftssitzungen können abgehalten werden. Dabei sind die Abstandsregeln einzuhalten. Vorzugsweise sollten diese Sitzungen im Freien statt finden. Der Clubraum bleibt verschlossen.
10. Trainer bzw Mannschaftsverantwortliche dokumentieren die Anwesenheit, so dass wir im schlimmsten Fall nachweisen können wer wann auf welchem Feld trainiert hat. Dafür stellen wir vorbereitete Tabellen zur Verfügung.
11. Training – Mannschaftssportarten sind erlaubt. Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (gemeinsamer Torjubel u. ä.) zu verzichten. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.
Jeder Trainingsteilnehmer bringt sein eigenes Pausengetränk mit. Dass das gemeinsame Trinken aus einer Flasche momentan nicht geht, versteht sich eigentlich.
Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.
Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren.
12. Trainingsgruppen verkleinern. Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler… hängt von der jeweiligen Sportart ab, muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern während des Trainings ermöglichen und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung abzubilden. Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (maximal 15 Personen pro Halb-/ Kleinfeld und / oder 30 Personen pro Großfeld), die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.
13. Trainingsablauf. Um zu große Menschenansammlungen zu vermeiden gelten folgende Festlegungen: Treffpunkt maximal 15 Minuten vor Trainingsbeginn.
Nach dem Training bitte sofort das Vereinsgelände verlassen (bitte innerhalb 15 min). Beim Betreten und Verlassen des Geländes ist der Mindestabstand (1,5m) einzuhalten.
Zwischen zwei Trainingseinheiten gilt 30min Wechselzeit gem angepasstem Trainingsplan.
Für den Wechsel von Trainingsgruppen gilt: Das nachfolgende Team betritt den Trainingsplatz erst, wenn das vorherige Team den Trainingsplatz verlassen hat.
14. Eigenmächtige Veränderungen des Trainingsplanes sind nicht gestattet. Änderungen und Wünsche sind mit dem Vorstand abzusprechen.
15. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen.
16. Risiken in allen Bereichen minimieren. Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.
Diese Festlegungen gelten ab dem 6.6.2020 bis auf Widerruf.
Wir wünschen Mitgliedern & ihren Familien, Freunden & Bekannten, kurz uns Allen alles Gute und ein gutes gesundes Durchkommen!
Danke, beste Grüße & bleibt gesund!
Vorstand SG Rotation Leipzig 1950 e.V. Leipzig, den 5.6.2020
Stephan Schmidt Uwe Kittler
Vorsitzender stellv. Vorsitzender
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 3.6.20 (pdf – neues Fenster)
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 4.6.20 (pdf – neues Fenster)
Empfehlungen des SFV zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes (pdf – neues Fenster)