AUSZUG aus der Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 14. Juli 2020, Az.: 15-5422/22
„Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist auch die Öffnung von Umkleiden und Duschen möglich. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind“
Umkleidekabinen: Um den Mindestabstand zu wahren dürfen sich in den Kleinfeldkabinen 3, 4, 5, 6, 9, 10 maximal 5 Personen gleichzeitig und in den Großfeldkabinen 7, 13, 19 maximal 8 Personen gleichzeitig und in der Schiedsrichterkabine 2 maximal 5 Personen gleichzeitig aufhalten.
Duschen: Das bedeutet für Rotation & Gäste, dass sich maximal 3 Personen gleichzeitig in den Duschräumen Damen / Herren aufhalten dürfen.
Mit entsprechendem Abstand können die Handwaschbecken in der Damendusche parallel genutzt werden.
Beim Betreten und Verlassen und auf dem Gang ist der Mindestabstand einzuhalten oder eine Mund-Nase-Bedeckung im Gebäude zu tragen.
Sofern die Behörde gegen den Verein Bußgelder verhängt, die auf Verstöße gegen vorstehene Regelungen zurückzuführen sind, so weisen wir darauf hin, dass wir dann die entsprechenden Sportler in Regress nehmen, die gegen die Regelungen verstoßen haben.
Diese Festlegungen gelten ab dem 1.8.2020 bis auf Widerruf.
Wir wünschen Mitgliedern& ihren Familien, Freunden& Bekannten, kurz uns Allen alles Gute und ein gutes gesundes Durchkommen!
Danke, beste Grüße& bleibt gesund!
Vorstand SG Rotation Leipzig 1950 e.V. Leipzig, den 1.8.2020
Stephan Schmidt Uwe Kittler
Vorsitzender stellv. Vorsitzender