Verlängerung shutdown II

Corona - das Vereinsgelände bleibt geschlossen.

Liebe Vereinsmitglieder, Freunde, Sponsoren & Unterstützer und Familien,

ich bin es eigentlich leid, immer der Träger der schlechten Botschaften zu sein, aber Einer muss es ja machen…

Corona ist präsent und auch in Leipzig, inzwischen auch im Verein (Spieler und Eltern von Spieler – Namen sind mir bekannt) angekommen. Das was ich zu den Verläufen und dem Nachgang bisher gehört habe klingt nicht gut und um es kurz zu sagen: Das ist nicht Vergnügungssteuer-pflichtig! Haltet euch also bitte an die Regeln und fern von diesem Virus! Die Gesundheit Aller steht an erster Stelle!

Leider hat der Mini-Lockdown nicht den erhofften Erfolg gebracht, im Gegenteil in Sachsen ist das Ganze förmlich explodiert: Sachsen ist Deutschlands Hotspot und Leipzig längst nicht mehr die Corona-freie Insel (7-Tages Inzidenz Heute Leipzig 115,0 und Sachsen 256,76 lt RKI).

Aus diesen Gründen haben Bund und Länder die ganzen Maßnahmen verlängert, vorerst bis 28.12., aber ich gehe davon aus, dass wir nicht ab 29.12. auf der Sportanlage Sport treiben dürfen und an dem Tag ist sowieso Vereinsruhe – ab 21.12.20 bis 3.1.21).

Anbei erhaltet ihr die Festlegungen des Vorstandes zur Umsetzung der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit der Bitte um Kenntnisnahme und Umsetzung.

Festlegungen Vorstand:

1. Der Trainings- und Spielbetrieb ist ab Dienstag 1.12.20 bis auf Widerruf für alle Abteilungen untersagt – das Betreten des Vereinsgeländes verboten.

(Der SFV und der FVSL haben sämtliche Spiele aller uns betreffenden Ligen und Altersklassen ausgesetzt.)

2. Die Geschäftsstelle der SG Rotation Leipzig 1950 e.V. bleibt geschlossen.

Alle Kontaktaufnahmen sind bitte ausschließlich über die Mobilnummer der Geschäftsstelle 01525-310 6635 oder per E-Mail gs@rotation-1950.de vorzunehmen.

3. Die Sportlerklause Rotation 1950 bleibt geschlossen.

4. Vermietungen Kegelbahn und Kunstrasen sind ab Dienstag 1.12.20 bis auf Widerruf untersagt.

Das Betreten des Geländes und des Vereinsgebäudes ist ab Dienstag 1.12.20 bis auf Widerruf untersagt!

Das gilt für Mitglieder und Nicht-Mitglieder, die keine ausdrückliche Genehmigung des Vorstands zum Betreten der Sportanlage haben!

Alle Personen, die mit der Pflege der Anlage betraut sind, dürfen das Gelände betreten und ihre Arbeiten ausführen, ebenso Liefer- und Abholdienste (z.B. Postdienstleister, Abfallentsorger).

Die Strafen bei Verstößen (Bußgelder) sind empfindlich hoch und zu recht streng. Verstöße gegen o.g. Gesetz wären unser sofortiges Vereins-Aus und würden die 3 geschäftsführenden Vorstände auch noch persönlich strafrechtlich wie sehr stark finanziell belasten. Ich bitte um euch um die gleiche Disziplin wie bisher.

Lasst uns nun Kraft sammeln für den nächsten Re-Start, der garantiert kommt und dann holen wir Alles nach: Weihnachtsfeiern, Trainingseinheiten, das Bierchen danach, Bescherung für die Kleinen und und und!

Bleibt bitte gesund und verlebt eine besinnliche Weihnachtszeit!

Beste Grüße

Leipzig, den 30.11.2020

Vorstand SG Rotation Leipzig 1950 e.V.

Stephan Schmidt     Uwe Kittler
Vorsitzender             stellv. Vorsitzender

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 27.11.20 (pdf, neues Fenster)