Es geht los… Sport auf Außensportanlagen wieder erlaubt

Es geht los… Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen wieder erlaubt.

Liebe Vereinsmitglieder, Freunde, Sponsoren & Unterstützer und Familien,
anbei erhaltet ihr unser Hygienekonzept für den ersten Öffnungsschritt nach über 4 Monate Zwangspause. Ebenfalls anbei der Trainingsplan aktuell.
BITTE haltet euch an die Festlegungen, damit Schaden vom Verein abgewendet werden kann.
Wir hoffen, dass die Entwicklung der Zahlen weiterhin gut verläuft, so dass wir etwas länger Freude am Sport haben können. 
Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit euch!

Bleibt im Sinne positiv,
aber sonst bitte schön negativ!
Vor allem: Bleibt gesund!

Euer Vorstand SG Rotation Leipzig 1950 e.V.
Leipzig, den 10.3.21
 
Stephan Schmidt             Uwe Kittler
Vorsitzender                stellv. Vorsitzender

Vereinsinformation 2-2021 – Hygienekonzept (pdf, neues Fenster)

Trainingsplan ab 10.3.21 (pdf, neues Fenster)

Sächsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05 (pdf, neues Fenster)

Allgemeinverfuegung Sachsen – Hygieneauflagen (pdf, neues Fenster)

Allgemeinverfügung Stadt Leipzig – Oeffnungsschritt 1 und Aufhebungen-2 (pdf, neues Fenster)


Vereinsinformation
Sportgemeinschaft Rotation Leipzig 1950 e.V.

Ende des shutdown / Schließung Rotation

Liebe Vereinsmitglieder, Freunde, Sponsoren & Unterstützer und Familien,
es ist soweit, es kann wieder los gehen, allerdings noch mit Einschränkungen, Auflagen, besonderen Hygieneregeln und Verhaltensregeln.
Wann und unter welchen Bedingungen Mannschaften in den Trainingsbetrieb einsteigen, regelt das Corona-Schutzgesetz Sachsens und die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig (Auszüge den Sportbetreffend – sh Anhang).
Ab sofort ist der Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen wieder erlaubt.

Bis auf weiteres geilt für den Trainingsbetrieb folgendes Hygienekonzept:

1. Personen mit erhöhter Temperatur und / oder Erkältungssymptomen und / oder positivem Testergebnis Corona auch ohne Symptome ist der Zutritt zum Vereinsgelände strikt untersagt.
Nach einem positiven Corona-Virus-Nachweis sind vor Betreten des Geländes ohne Aufforderung eine mindestens 14tägige Quarantäne und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden nachzuweisen.
Wenn durch den Trainer oder Betreuer festgestellt wird, dass ein Spieler mit erhöhter Temperatur oder Erkältungssymptomen am Training teilnimmt, ist er sofort nach Hause zu schicken. Bei Spielern unter 18 Jahren sind die Eltern sofort zu informieren, dass der Spieler abgeholt werden muss.

Wir empfehlen auf dem Vereinsgelände außerhalb der Trainingsplätze das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (wie in Geschäften, ÖPNV oder in der Schule üblich). Das gilt für die Zeit vor und nach dem Training sowie für das Betreten des Vereinsgebäudes zum Hände waschen und zum Toilettengang.

2. Das Vereinsgelände ist für den Publikumsverkehr gesperrt.

3. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
Dafür steht Desinfektionsmittel für Oberflächen zur Verfügung.

4. Vor und nach dem Training sind die Hände zu waschen (mit entsprechendem Abstand 1,5 m zueinander). Flüssigseife steht an den Waschbecken zur Verfügung, zum Abtrocknen sind Einmalhandtücher zu nutzen.
Die Nutzung der elektrischen Handtrockner ist untersagt.

5. Das Duschen nach dem Training ist bis auf weiteres ausgesetzt.

6. Bei der Nutzung der sanitären Einrichtungen sind die momentan geltenden Abstandsregeln (1,5m) einzuhalten. Dass momentan nicht die komplette Trainingsgruppe gleichzeitig auf Toilette gehen kann, versteht sich von selbst.

7. Die Umkleidekabinen bleiben verschlossen. Kommt bitte in den Trainingssachen zum Training. Schuhe können vor und nach dem Training im Freien gewechselt werden.

8. Mannschaftssitzungen sind nicht abzuhalten. Der Clubraum bleibt verschlossen.

9. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen. In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training verzichtet werden.

10. Trainer bzw Mannschaftsverantwortliche dokumentieren die Anwesenheit, so dass wir nachweisen können wer wann auf welchem Feld trainiert hat. Ca. ab KW 11-2021steht dafür eine digitale Lösung / App zur Verfügung.

11. Training – Abstand – Körperkontakte müssen unterbleiben.
Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden. Der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten. Sport und Bewegung sollen kontaktfrei durchgeführt werden.
Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, soll unterbleiben.

12. Trainingsgruppen verkleinern.
Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (maximal 20 Personen pro Halb-/ Kleinfeld und / oder 2 x 20 Personen pro Großfeld), die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

13. Trainingsablauf.
Um zu große Menschenansammlungen zu vermeiden gelten folgende Festlegungen:
Treffpunkt maximal 15 Minuten vor Trainingsbeginn
Nach dem Training bitte sofort das Vereinsgelände verlassen (bitte innerhalb 15 min)
Beim Betreten und Verlassen des Geländes ist der Mindestabstand (1,5m) einzuhalten
Für die Belegung der Trainingsplätze und die Zeiten (d.h. die erste Einheit endet 18:00, wenn 18:30 die zweite Einheit auf dem Trainingsplatz geplant ist, d.h. zwischen zwei Trainingseinheiten 30min Wechselzeit) gilt der angepasste Trainingsplan.
Für den Wechsel von Trainingsgruppen gilt: Das nachfolgende Team betritt den Trainingsplatz erst, wenn das vorherige Team den Trainingsplatz verlassen hat.

14. Eigenmächtige Veränderungen des Trainingsplanes sind nicht gestattet. Änderungen und Wünsche sind mit dem Vorstand abzusprechen.

15. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen.

16. Risiken in allen Bereichen minimieren. Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

Diese Festlegungen gelten ab dem 10.3.2021 bis auf Widerruf.
Den Trainingsstart je Mannschaft legen die verantwortlichen Trainer fest.

Wir wünschen Mitgliedern & ihren Familien, Freunden & Bekannten, kurz uns Allen alles Gute und ein gutes gesundes Durchkommen!

Danke, beste Grüße & bleibt gesund!

Vorstand SG Rotation Leipzig 1950 e.V.                                         
Leipzig, den 10.3.2021

Stephan Schmidt                               Uwe Kittler
Vorsitzender                                       stellv. Vorsitzender


Gesetzliche Grundlagen / Auszüge (den Sport betreffend):

1. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) Vom 5. März 2021

§8 Maßnahmen der kommunalen Behörden bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100
(1) Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt,

2. abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 Individualsport alleine oder zu zweit und in Grup-pen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen,
…zulassen.

(2) Hat sich, nachdem die Maßnahmen nach Absatz 1 zugelassen wurden, der Sieben-Tage- Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab dem 22. März 2021,

3. abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 den kontaktfreien Sport auf Innensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest,
…zulassen.

§ 8a Maßnahmen der kommunalen Behörden bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzi- denzwertes von 50 
(1) Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt,

2. abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (höchs- tens 20 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
…zulassen.

(2) Hat sich, nachdem die Maßnahmen nach Absatz 1 zugelassen wurden, der Sieben-Tage- Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab dem 22. März 2021

3. abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 den kontaktfreien Sport auf Innensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen,
…zulassen.

2. Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus- Krankheit-2019 (COVID-19) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt  Vom 6. März 2021  Az.: 21-0502/3/15-2021/38991

8. Hygieneregeln für Sportanlagen im Innen- und Außenbereich, Fitness- und Sportstu- dios, Tanzschulen und Tanzsportvereine  
a. Es gelten die nach §§ 1 und 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geltenden Grundsätze und Kontaktbeschränkungen. 
b. Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer bzw. Tanzpaare hängt von der jewei- ligen Sportart ab, muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern wäh- rend des Trainings ermöglichen und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung abzubil- den. 
c. Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten. 
d. Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird.  
e. Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren.  
g. Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen einzuhal- ten. Unter diesen Bedingungen ist auch die Öffnung von Umkleiden und Duschen möglich. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen aus- gerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Hand- trockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind. 
h. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
j. Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen dürfen nicht für den Publikumsverkehr (Zuschauer, Begleitpersonen usw.) geöffnet werden. Sportveranstaltungen mit Publikum sind untersagt.
 k. Es ist ein Lüftungskonzept zu erstellen und umzusetzen, das eine gesteigerte Frischluftzufuhr vor, während und nach dem Training beziehungsweise der Behandlung gewährleistet.

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3. Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig über die Aufhebung von zwei bisherigen Allgemeinverfügungen und die Öffnung von Geschäften und Leistungen mit Auflagen in einem ersten Schritt

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g  vom 8.3.21

Auf Grundlage der §8 SächsCoronaSchVO i. V. m. §§ 28 Abs. 1, 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden für die Stadt Leipzig folgende Maßnahmen angeordnet:

4. Abweichend von § 4 Abs. 2 Nr. 6 SächsCoronaSchVO ist der Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen wieder erlaubt.