Nutzungsuntersagung Sportanlage ab 1.4.21

Das Betreten des Vereinsgeländes und des Vereinsgebäudes ist ab Donnerstag 1.4.2021 bis auf Widerruf untersagt!
Das gilt für alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder, die keine ausdrückliche Genehmigung des Vorstands zum Betreten der Sportanlage haben! Alle Personen, die mit der Pflege der Anlage betraut sind, dürfen das Gelände betreten und ihre Arbeiten ausführen, ebenso Liefer- und Abholdienste (z.B. Postdienstleister, Abfallentsorger).