Plötzlich Testpflicht für Minderjährige auf der Vereinsanlage

Was für ein Unsinn

Liebe Vereinsmitglieder, Freunde, Sponsoren & Unterstützer und Familien,
es macht uns nicht wirklich Spaß aller paar Tage unser Hygienekonzept anzupassen… Dieses Mal hat uns quasi Frau Staatsministerin Köpping „fremd gesteuert“. Ich hatte in der Kurzfassung vereinfacht geschrieben „Außen“…
Jetzt erfahre ich aus der Zeitung / von der Presse, dass im neuen Gesetz bezüglich Sport zwischen „Außenbereich“ und „Außensportanlage“ unterschieden wird.
Eine klare Definition, was der Unterschied zwischen Außenbereich und Außensportanlage ist, lese ich dort nicht.
Frau Köpping liest dort, das Außensportanlagen Sportanlagen auf Vereinsgeländen sind und Außenbereich z.B. Park, Bolzplatz, Hundewiese, freies Feld, öffentlicher oder privater Garten u.s.w.
Wer soll das noch verstehen?
Was soll dieser Unsinn?

Das bedeutet für uns, dass wir auch für Minderjährige nur noch Kontaktsport betreiben dürfen, wenn ein tagesaktueller Negativtest vorliegt, dafür aber nun in Gruppen bis zu 30 Personen.
Ich habe nun einen offenen Brief an den MP, die Staatsministerin und den Bundestagsabgeordneten den Sportler Jens Lehmann geschrieben.

Ich möchte mich bei allen Kids und auch den Eltern für den Unsinn, der da verzapft wurde entschuldigen! SRY, das ist nicht in unserem Sinne und ich hoffe auf Besserung!

Soweit so gut – lasst uns trotzdem irgendwie noch im Sinne der Kinder Spaß haben!
Bleibt im Sinne positiv,
aber sonst bitte schön negativ!
Vor allem: Bleibt gesund!
Euer Vorstand SG Rotation Leipzig 1950 e.V.
Leipzig, den 3.6.21
Stephan Schmidt 
Vorsitzender


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Michael Kretschmer,
werte Frau Staatsministerin Petra Köpping,
lieber Bundestagsabgeordneter Jens Lehmann ,

ich bin maßlos enttäuscht und ehrlich gesagt stinksauer, was in den Stuben, in denen sächsische Gesetze geschrieben werden, aktuell gemacht wird.
Immer mehr fehlt mir der echte Glaube, dass dort Politik für den Bürger, zum Wohl des Volkes, zum Schutz des Bürgers gemacht wird.

Warum?

Ich muss die sächsischen Verordnungen aufgrund meiner ehrenamtlichen Funktion als Vorstandsvorsitzender eines 450 Mitglieder umfassenden Sportvereins lesen und auch versuchen zu verstehen, weil wir vor Ort das Ganze umsetzen müssen. In unserem Verein treiben über 300 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Sport. Ich bemühe mich, Alles auch für Kids verständlich und nachvollziehbar umzusetzen, manchmal auch zu erklären.
Die inhaltliche wie sprachliche Qualität der Corona-Schutzverordnungen Sachsens nimmt von Neufassung / Anpassung zu Neufassung / Anpassung ab und leider mit immer stärkerer Ausprägung.
Das letzte für mich unfassbare negative Beispiel ist die Fassung vom 26.5.2021, hier mal nur Bereich Sport.

Nicht nur, dass die Gültigkeit dieses Gesetzes jetzt nur noch 2 Wochen beträgt und ich schon vorher wunde Finge vom Umschreiben unserer Hygienekonzepte und vereinsinternen Vorschriften habe.

Jetzt erfahre ich aus der Zeitung / von der Presse, dass im neuen Gesetz bezüglich Sport zwischen „Außenbereich“ und „Außensportanlage“ unterschieden wird.
Eine klare Definition, was der Unterschied zwischen Außenbereich und Außensportanlage ist, lese ich dort nicht.
Frau Köpping liest dort, das Außensportanlagen Sportanlagen auf Vereinsgeländen sind und Außenbereich z.B. Park, Bolzplatz, Hundewiese, freies Feld, öffentlicher oder privater Garten u.s.w.

Wer soll das noch verstehen?
Was soll dieser Unsinn?

Minderjährige, die organisiert und kontrolliert in einem Sportverein, auf einem Vereinsgelände (Kontakt)Sport betreiben, brauchen bei deutlich sinkender Inzidenz plötzlich einen tagesaktuellen Negativtest. Ich kenne keinen Sportverein, wo speziell Minderjährige ohne Anleitung durch ehrenamtlich tätige oder angestellte Übungsleiter trainieren. Diese „Anleitungspersonen“ müssen momentan einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen.
Treiben die gleichen Minderjährigen unkontrolliert und unorganisiert einfach mal so auf einem Bolzplatz, in einem Garten, auf einem freien Feld, in einem Park (Kontakt)Sport, können sie das einfach so frei nach Laune ohne tagesaktuellen Negativtest machen. Ein Übungsleiter, der getestet ist, muss da nicht zugegen sein.

Warum sind sie nicht wirklich konsequent und schreiben gleich in das Gesetz: Sportler, raus aus den Vereinen! Vereinssport braucht Niemand! Raus aus dem organisierten Sport! Bildet Banden, illegale Sporttreffs – DIE sind sicher vor der Corona-Infektion!
(VORSICHT! der letzte Absatz kann Spuren von bitterer Ironie enthalten!).

Ich bitte Sie, nein ich fordere Sie auf, diesen Unsinn sofort zu unterbinden und mindestens die alte Reglung „(Kontakt)Sport für Minderjährige in Gruppen bis zu 20 Personen auf Außensportanlagen“ wieder in Kraft zu setzen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich fordere diese Änderung nicht für mich oder meine Vorstandkollegen, sondern für Tausende minderjährige Mannschaftssportler, die sich seit über einem Jahr an die Regeln, die vorgegeben wurden und werden, halten und sich seit Gestern extrem veralbert vorkommen, weil sie diese Auslegung nicht verstehen. Erwachsene können diese Reglung auch nicht verstehen. Wie sollen sie das den Minderjährigen erklären.

Sportfrei und bleiben Sie gesund!

Stephan Schmidt
Geschäftsführender Vorstand & Vorsitzender

SG Rotation Leipzig 1950 e.V.